Rechtsanwaltskanzlei




Rechtsanwalt Heinz Noltemeyer

Rechtsanwalt Jörg Lünsmann*
http://kanzlei-noltemeyer.de/bilder/bild12.png
Kanzlei
Schwerpunkt Verkehrsrecht
Kontakt
Impressum
Datenschutz

Schwerpunkt Verkehrsrecht

Uns zeichnet unsere langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz aus. Wir bearbeiten ca. 1.000 Mandate auf dem Gebiet des Verkehrsrechts jährlich und verfügen über vielfältige Kontakte zu Kfz-Werkstätten, Kfz-Händlern und Sachverständigen.


Verkehrsunfallrecht/Straßenverkehrsrecht

Sie hatten mit Ihrem Kfz einen Verkehrsunfall. Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch - sofern erforderlich - vor Gericht, um Ihre berechtigten Interessen gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners durchzusetzen.

Die Versicherer der Schädiger versuchen zunehmend, den Geschädigten das Geschehen nach dem Unfall "aus der Hand" zu nehmen. Grund dafür sind versuchte Kosteneinsparungen der Versicherungswirtschaft.

Lassen Sie sich hierauf nicht ein, denn Sie sind "Herr des Verfahrens". Sie haben als Geschädigter im Haftpflichtschadenfall (also Unfallverursachung durch Ihren Unfallgegner) Anspruch auf Ihren eigenen Anwalt, Sachverständigen und Ihre Fachwerkstatt, wobei sämtliche Kosten von dem Versicherer des Schädigers zu tragen sind. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Ansprüche optimal verfolgt werden.


Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie sind zu schnell oder bei Rot über die Kreuzung gefahren oder haben einen zu geringen Sicherheitsabstand zu dem Vorausfahrenden eingehalten?
Wir prüfen, ob gegen solche oder ähnliche Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist und vertreten Sie gegenüber der Behörde oder dem Gericht.

Wir verteidigen Sie, falls die Staatsanwaltschaft Ihnen beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt oder gar eine Straßenverkehrsgefährdung vorwirft. Ebenso stehen wir an Ihrer Seite, wenn Sie wegen Verkehrsunfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr belangt werden sollten.


Verkehrsversicherungsrecht/Verkehrszivilrecht

Ihr Kasko-Versicherer zahlt einen Diebstahl- oder Wildschaden nicht, z.B. wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen uns für Ihre berechtigten Interessen auch gegenüber Ihrem eigenen Versicherer ein.

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, ob neu oder gebraucht, und schon nach kurzer Zeit bleibt es liegen z.B. wegen eines Motorschadens. In diesem Fall kann die Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege der Gewährleistung erforderlich sein - wir helfen Ihnen.


Fahrerlaubnisrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Falle des eingetretenen oder drohenden Verlustes Ihrer Fahrerlaubnis, z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder bei Überschreitung der 8 Punkte-Grenze in Flensburg (Fahrerlaubnisregister).

Wir helfen Ihnen bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.

Wir beraten Sie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis.





© RA Heinz Noltemeyer | Stammestr. 40, 30459 Hannover, Tel: +49 (0)511/326336, Fax: +49 (0)511/363861 | * freier Mitarbeiter